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Kommune 360°

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Kooperative und integrierte Planung und Steuerung für gelingendes Aufwachsen

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Kooperative und integrierte Planung und Steuerung für gelingendes Aufwachsen
08.08.2022 | Blogbeitrag von Adrian Groschwitz

Ein Rückblick: Kommune gestaltet! Plus

Im Anschluss an die ers­te Staf­fel des Kom­mu­nen-Pod­casts bleibt die Initia­ti­ve Kom­mu­ne 360° der Betei­li­gung in kom­mu­na­ler Ver­wal­tung und kom­mu­na­len Pla­nungs- und Steue­rungs­pro­zes­sen auf der Spur: In unse­rer Ver­an­stal­tungs­rei­he Kom­mu­ne gestal­tet! unter der Über­schrift „Jugend­hil­fe­pla­nung als Betei­li­gungs­pro­zess – Koope­ra­tiv mit Adressat:innen, Trä­gern, rele­van­ten Fach­be­rei­chen und der Poli­tik zusam­men­ar­bei­ten“ (05. Juli 2022) haben wir das The­ma erneut aufgegriffen.

Betei­li­gung ist wie­der ein­mal – oder immer noch? – in aller Mun­de. Wir fin­den: zu Recht! Und wol­len dis­ku­tie­ren, was wir mit dem Begriff Betei­li­gung im Kon­text von kom­mu­na­ler Steue­rung und Pla­nung für gelin­gen­des Auf­wach­sen von Kin­dern verbinden. 

Der Begriff Betei­li­gung oder Par­ti­zi­pa­ti­on kommt ursprüng­lich aus dem latei­ni­schen: par­ti­ci­pa­tio. Bil­dungs­sprach­lich gese­hen meint es etwas wie: Teil­nah­me oder Teil­ha­be an einer gemein­sa­men Ange­le­gen­heit. An die­ser Stel­le, so führt Mar­lous Beh­rendt (Kom­mu­ne 360°) im Ein­gangs­ge­spräch aus, hört die Ein­deu­tig­keit des Begriffs aber auch schon auf. Da es ver­schie­de­ne Par­ti­zi­pa­ti­ons­ver­ständ­nis­se, Hal­tun­gen, Ver­bind­lich­keits- und Inten­si­täts­gra­de von Betei­li­gung gibt, kommt der Bewusst­wer­dung, Trans­pa­renz und Kom­mu­ni­ka­ti­on als Maxi­men für die Gestal­tung jedes Betei­li­gungs­ver­fah­rens eine beson­de­re Bedeu­tung bei.

Das kann damit begin­nen, die eige­nen Über­zeu­gun­gen und Beweg­grün­de für die Betei­li­gung zu reflek­tie­ren. Grund­le­gen­de Über­zeu­gung der Initia­ti­ve Kom­mu­ne 360° etwa ist, dass es für das gute Auf­wach­sen von Kin­dern ein Prä­ven­ti­ons- und Unter­stüt­zungs­sys­tem braucht, das wirk­sam, pass­ge­nau und bedarfs­ge­recht ist. Und um die­ses so zu pla­nen, gestal­ten und umzu­set­zen, braucht es die Ein­bin­dung und Koope­ra­ti­on aller rele­van­ten Akteu­re. Dies meint zunächst ein­mal die Adressat:innen, da sie ihre Bedar­fe und Situa­ti­on am bes­ten ken­nen. Idea­ler­wei­se soll­te das Unter­stüt­zungs­sys­tem ent­spre­chend ihrer Bedarfs­la­gen aus­ge­rich­tet wer­den, um die Qua­li­tät und Pass­ge­nau­ig­keit der Ange­bo­te zu steigern.

Über die­ses grund­le­gen­de Ver­ständ­nis hin­aus lohnt es sich, die Inter­es­sen und Bedar­fe wei­te­rer Akteu­re an dem kon­kre­ten Betei­li­gungs­ver­fah­ren und sei­ner Ergeb­nis­se zu reflek­tie­ren und zu for­mu­lie­ren. Legi­ti­ma­ti­on von Ent­schei­dun­gen der Kom­mu­nal­ver­wal­tung und/oder ‑poli­tik etwa kann ein berech­tig­ter Anlass für Betei­li­gung sein, sofern es ein The­ma betrifft, was auch für die Betei­lig­ten selbst rele­vant ist und ihre und die Inter­es­sen wei­te­rer Akteu­re an dem Ver­fah­ren als gleich­wer­tig berück­sich­tigt. Der abschlie­ßen­de Schritt der Reflek­ti­on vor dem Ver­fah­ren ist die Fra­ge nach der Anschluss­fä­hig­keit der Ergeb­nis­se. Wo, wie und wann flie­ßen die Ergeb­nis­se ins Ver­wal­tungs­han­deln ein?

Jugend­hil­fe­pla­nung als Beteiligungsprozess

Dr. Julia Nast (Kom­mu­ne 360°) betont, dass wir in der Initia­ti­ve nicht von Betei­li­gungs­ver­fah­ren in der Jugend­hil­fe­pla­nung spre­chen – son­dern davon aus­ge­hen, dass Jugend­hil­fe­pla­nung als Betei­li­gungs- und Koope­ra­ti­ons­pro­zess gedacht wer­den muss.

Betei­li­gung setzt vor­aus, den Blick nicht nur auf kon­kre­te Betei­li­gungs­for­ma­te für die Adressat:innen zu rich­ten, son­dern auch die Anschluss­sys­te­me in den Blick zu neh­men. Anders gesagt: Was muss sich in Ver­wal­tung und im Zusam­men­spiel mit Poli­tik und den Trä­gern ver­än­dern, damit die Ergeb­nis­se von Betei­li­gung wirk­lich umge­setzt wer­den kön­nen? Wenn wir Kin­der und Jugend­li­che fra­gen, wel­che Bedar­fe sie haben, dann for­mu­lie­ren sie die­se in der Regel nicht ent­lang von Zustän­dig­kei­ten. In der Pra­xis beob­ach­ten wir oft: um Betei­li­gungs­er­geb­nis­se in der Pla­nungs­pra­xis zu berück­sich­ti­gen, braucht es res­sort­über­grei­fen­de Ant­wor­ten. Denn oft hat das Res­sort, das betei­ligt, gar nicht das Man­dat auf die geäu­ßer­ten Bedar­fe zu reagie­ren und ist auf die Koope­ra­ti­on ande­rer Fach­be­rei­che angewiesen.

Auch im Zusam­men­spiel mit Trä­gern und der Poli­tik kann es im Zuge von Betei­li­gung zu Inter­es­sens­kon­flik­ten kom­men, wenn die regel­mä­ßi­gen Ange­bo­te von Trä­gern zum Bei­spiel plötz­lich durch Betei­li­gungs­er­geb­nis­se in Fra­ge gestellt wer­den oder wenn Jugend­li­che ande­re Schwer­punkt­the­men sehen als die Poli­tik. Dar­auf muss man sich ein­las­sen – für die Qua­li­tät zahlt es sich aber aus.

Wenn also Adressat:innen und ihre Per­spek­ti­ven fes­ter Bestand­teil der Gestal­tung der Jugend­hil­fe­land­schaft wer­den, dann heißt das auch, dass sich Rou­ti­nen in der Umset­zung und das Zusam­men­spiel von allen betei­lig­ten Akteu­ren ver­än­dern müs­sen. Eine betei­li­gungs­ori­en­tier­te Jugend­hil­fe­pla­nung setzt also eine Ver­än­de­rung im Gesamt­sys­tem vor­aus – nicht nur inno­va­ti­ve Betei­li­gungs­for­ma­te. Idea­ler­wei­se geht es dar­um, ver­schie­de­ne Per­spek­ti­ven – also von Kin­dern und Jugend­li­chen, aber auch von Trä­gern, der Poli­tik und der Ver­wal­tung – in einen koope­ra­ti­ven, kol­la­bo­ra­ti­ven Gestal­tungs­pro­zess zu brin­gen. Und so in neu­er Qua­li­tät Teil­ha­be an einer gemein­sa­men Ange­le­gen­heit zu gestalten.

Ein­bli­cke aus der Praxis

Auf die­ser inhalt­li­chen Grund­la­ge dis­ku­tier­ten die Teil­neh­men­den der Ver­an­stal­tung in ins­ge­samt sechs ver­schie­de­nen digi­ta­len Räumen:

Ein­bli­cke gab es zum Bei­spiel in die Her­an­ge­hens­wei­se des Kin­der- und Jugend­bü­ros der Stadt Wolfs­burg, wie die ver­wal­tungs­über­grei­fen­de Zusam­men­ar­beit im Jugend­hil­fe­pla­nungs­pro­zess am Bei­spiel von Kin­der- und Jugend­be­tei­li­gung geför­dert wer­den kann. Der Ver­ein Kin­der­freund­li­che Kom­mu­nen e.V. stell­te vor, wie Betei­li­gung von Kin­dern und Jugend­li­chen struk­tu­rell in der Ver­wal­tung ver­an­kert wer­den kann und wel­che Fol­gen sich dar­aus für Pla­nungs­pro­zes­se erge­ben kön­nen. In einem wei­te­rem Work­shop wur­de in den Blick genom­men, wie poli­ti­sche Vertreter:innen für (mehr) Betei­li­gung von Kin­dern und Jugend­li­chen über­zeugt wer­den kön­nen. Hier wur­de unter ande­rem über die Ent­wick­lung einer Ver­trau­ens­be­zie­hung zwi­schen Ver­wal­tung und Poli­tik gespro­chen; vom Tran­pa­rent­ma­chen, was aus poli­ti­schen Beschlüs­sen für mehr Betei­li­gung gewor­den ist und von einem geschick­ten Her­aus­ar­bei­ten des Mehr­werts von Betei­li­gung und der pass­ge­nau­en Anspra­che von Poli­tik durch Ver­wal­tung.  Dar­über hin­aus wur­de von Crow­dIn­sights eine digi­ta­le Betei­li­gungs­platt­form vor­ge­stellt, die Betei­li­gungs­pro­zes­se unter­stüt­zen kann.

In einem offe­nen Aus­tausch­fo­rum konn­ten die Teil­neh­men­den ihre eige­nen Fra­gen ein­brin­gen und dis­ku­tie­ren. Ein zen­tra­ler Dis­kus­si­ons­punkt dabei: Wen errei­chen wir eigent­lich mit unse­ren Betei­li­gungs­for­ma­ten? Dabei wur­de deut­lich, dass es eine prin­zi­pi­el­le Acht­sam­keit und Sen­si­bi­li­tät dafür braucht, dass es auch Per­so­nen gibt, die sich nicht selbst­ver­ständ­lich betei­li­gen oder sogar als „schwer erreich­bar“ gel­ten. Um auf die­se Aus­gangs­la­ge zu reagie­ren, braucht es zumin­dest Klar­heit dar­über, wen man nicht erreicht. Dann kann gezielt gegen­ge­steu­ert wer­den – etwa durch auf­su­chen­de For­ma­te. Sozi­al­da­ten kön­nen hel­fen, bes­ser ein­zu­schät­zen, ob die Inter­es­sen bestimm­ter Grup­pen in Betei­li­gungs­for­ma­ten über­pro­por­tio­nal ver­tre­ten sind oder die tat­säch­li­che Zusam­men­set­zung vor Ort wider­spie­geln. Dar­über hin­aus waren sich die Teil­neh­men­den einig, dass es nicht nur zwi­schen ver­schie­de­nen Grup­pen Unter­schie­de dar­in gibt, wie erfolg­reich sie ihre Inter­es­sen in Betei­li­gungs­pro­zes­sen ein­brin­gen kön­nen. Macht­ge­fäl­le spie­len auch eine Rol­le, wenn eine Sei­te betei­ligt und die ande­ren betei­ligt wird. Sich die­ser Span­nungs­fel­der bewusst zu sein, ist neben den pas­sen­den Betei­li­gungs­for­men und ‑metho­den ein zen­tra­ler Gelingensfaktor.

Jugend­hil­fe­pla­nung als Betei­li­gungs­pro­zess zu ver­ste­hen, heißt, dass sich das Zusam­men­spiel von Ver­wal­tung, Poli­tik, Trä­gern und Kin­dern und Jugend­li­chen grund­sätz­lich ver­än­dert – letzt­end­lich auch in den Hal­tun­gen und der Arbeitskultur.

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