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Kommune 360°

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Kooperative und integrierte Planung und Steuerung für gelingendes Aufwachsen

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Kooperative und integrierte Planung und Steuerung für gelingendes Aufwachsen
05.03.2025 | Blogbeitrag von Sarah Wagner

Neuer § 4a SGB VIII: So plant Dresden Selbstvertretungen zu stärken  

Das Kin­der- und Jugend­stär­kungs­ge­setz steht auch für ein „Mehr“ an Betei­li­gung von jun­gen Men­schen, Eltern und Fami­li­en in der Kin­der- und Jugend­hil­fe. Jun­ge Men­schen sol­len mehr Gehör erhal­ten und dar­in unter­stützt wer­den, ihre Rech­te wahr­zu­neh­men. Bekräf­tigt wird die­se gesetz­li­che Wei­ter­ent­wick­lung mit der Ein­füh­rung eines neu­en Para­gra­phen. Der § 4a SGB VIII beschreibt in drei Abschnit­ten die Rah­men­be­din­gun­gen für die Zusam­men­ar­beit und För­de­rung von so genann­ten „Selbst­or­ga­ni­sier­ten Zusam­men­schlüs­sen und Selbstvertretungen“. 

Was steht im Gesetz?  

Das Gesetz sieht vor, dass vor allem „Leis­tungs­be­rech­tig­te und Leis­tungs­emp­fän­ger“ (§ 4a SGB VIII, Abs. 1) der Kin­der- und Jugend­hil­fe sowie in die­sem Feld ehren­amt­lich täti­ge Per­so­nen sich in Zusam­men­schlüs­sen orga­ni­sie­ren kön­nen sol­len. Die Zusam­men­schlüs­se sol­len dabei expli­zit kei­ne Per­so­nen umfas­sen, die „in berufs­stän­di­sche Orga­ni­sa­tio­nen der Kin­der- und Jugend­hil­fe“ (ebd.) ein­ge­bun­den sind und lang­fris­tig das Ziel ver­fol­gen, Adressat*innen der Kin­der- und Jugend­hil­fe „zu unter­stüt­zen, zu beglei­ten und zu för­dern“ (§ 4a SGB VIII). Die öffent­li­che Jugend­hil­fe soll mit die­sen Selbst­ver­tre­tun­gen part­ner­schaft­lich zusam­men­ar­bei­ten und wird expli­zit dazu ange­hal­ten sol­che selbst­or­ga­ni­sier­ten Zusam­men­schlüs­se anzu­re­gen und zu för­dern (vgl. § 4a SGB VIII, Abs. 2 und 3). 

Und was steht nicht drin? 

“Das Kin­der- und Jugend­stär­kungs­ge­setz bie­tet uns einer­seits die Mög­lich­keit, Betei­li­gung viel brei­ter zu den­ken und ent­spre­chen­de For­ma­te wei­ter­zu­ent­wi­ckeln. Auf der ande­ren Sei­te ist das Kon­zept der Selbst­or­ga­ni­sier­ten Zusam­men­schlüs­se und Selbst­ver­tre­tun­gen nicht zu Ende gedacht. Der Para­graph 4a lässt mehr Fra­gen offen, als er Ant­wor­ten lie­fert.“  – Peter Kühn, Sach­ge­biets­lei­ter Jugend­hil­fe­pla­nung, Stadt Dresden 

Offen blei­ben die Fra­gen der prak­ti­schen Aus­ge­stal­tung die­ser Anfor­de­run­gen. Obwohl die Ziel­grup­pe grob benannt ist, ist nicht abschlie­ßend geklärt, wel­che kon­kre­ten Per­so­nen­krei­se der Defi­ni­ti­on selbst­or­ga­ni­sier­ter Zusam­men­schlüs­se ent­spre­chen. Unklar bleibt auch der Grad der (dau­er­haf­ten) Orga­ni­siert­heit sol­cher Selbst­ver­tre­tun­gen. Dar­über hin­aus ist nicht hin­rei­chend geklärt, wel­che Unter­stüt­zungs- und För­der­mög­lich­kei­ten die öffent­li­che Jugend­hil­fe an die­ser Stel­le der­zeit leis­ten kann und per­spek­ti­visch sollte. 

Der Dresd­ner Weg: Grund­le­gend und par­ti­zi­pa­tiv 

Für die Dresd­ner Jugend­hil­fe­pla­nung war ziem­lich schnell klar: Mit dem Geset­zes­text allein kom­men wir nicht wei­ter. Es braucht ein pra­xis­taug­li­ches Kon­zept zur Umset­zung der neu­en Bestim­mun­gen. Gesagt, getan: Die Stadt Dres­den beauf­trag­te Die IU Inter­na­tio­na­le Hoch­schu­le mit der Ent­wick­lung eines Umset­zungs­kon­zep­tes für Dres­den. Dabei wur­de das Pro­jekt von Beginn an mul­ti­per­spek­ti­visch auf­ge­stellt und eine Pro­jekt­grup­pe bestehend aus dem Kin­der- und Jugend­bü­ro Dres­den (KiJuB), dem Kin­der- und Jugend­hil­fe­rechts­ver­ein e.V. (KJRV) sowie Mit­ar­bei­ten­den der Stadt­ver­wal­tung Dres­den gegrün­det. Über die Pro­jekt­grup­pe konn­ten ver­schie­de­ne Inter­es­sen und Aus­tausch­run­den gebün­delt und in den ein­jäh­ri­gen Pro­zess der Kon­zept­erstel­lung ein­ge­bun­den werden. 

Ers­te Ergeb­nis­se: Defi­ni­ti­on und Rah­men­kon­zept 

Der wich­tigs­te Mei­len­stein ist laut Peter Kühn geschafft. Es liegt ein gemein­sa­mer Defi­ni­ti­ons­vor­schlag der Pro­jekt­grup­pe vor, der sowohl die gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen als auch die prak­ti­schen Anfor­de­run­gen vor Ort mit­ein­an­der ver­eint. Die Defi­ni­ti­on beschreibt den Per­so­nen­kreis, die Min­dest­an­zahl der Mit­glie­der sowie die Aus­rich­tung und Dau­er der Zusam­men­schlüs­se. Dar­über hin­aus wur­de ein Modell ent­wi­ckelt, wel­ches die Auf­ga­ben der Anre­gung und Beglei­tung näher beschreibt, die Zusam­men­ar­beit mit bereits bestehen­den Gre­mi­en in den Blick nimmt und die not­wen­di­gen För­der­mög­lich­kei­ten the­ma­ti­siert. Der aktu­el­le Ent­wurf des Umset­zungs­kon­zep­tes kann hier unter „Ergeb­nis­se“ nach­ge­le­sen werden.

Wie geht es nun wei­ter? 

Der Ent­wurf des Kon­zep­tes soll nun in den rele­van­ten Gre­mi­en, allen vor­an dem Jugend­hil­fe­aus­schuss, in Dres­den dis­ku­tiert wer­den. Das Ziel: ein poli­ti­scher Auf­trag für die Umset­zung. Ent­schei­dend wird dabei die Fra­ge der Finan­zie­rung sein. Denn auch in Dres­den ist – wie vie­ler­orts – die Haus­halts­la­ge ange­spannt. Ganz ohne Res­sour­cen wird es aller­dings nicht gehen, wie Peter Kühn betont. Denn die Mög­lich­kei­ten der Grün­dung und Mit­ar­beit von selbst­or­ga­ni­sier­ten Zusam­men­schlüs­sen müss­ten erst bekannt gemacht wer­den. Ins­be­son­de­re am Anfang erfor­de­re dies eine enge­re Beglei­tung und Unter­stüt­zung durch die öffent­li­che Jugendhilfe. 

Auch wenn der Pro­zess in Dres­den noch nicht abge­schlos­sen ist: Den Betei­lig­ten ist es ein Anlie­gen, dass mög­lichst vie­le Akteur:innen auch außer­halb der Stadt­gren­ze davon pro­fi­tie­ren kön­nen. Eine sol­che Gele­gen­heit bie­tet bei­spiels­wei­se der 18. Deut­sche Kin­der- und Jugend­hil­fetag in Leip­zig die­ses Jahr. Dort wird die Pro­jekt­grup­pe am 14. Mai von 10:15 bis 11:00 Uhr das Kon­zept vor­stel­len und die Ergeb­nis­se dis­ku­tie­ren. Schau­en Sie gern vor­bei und ler­nen sie mit- und voneinander! 

Die Stadt Leip­zig ist die­ses Jahr Gast­ge­be­rin des 18. Deut­sche Kin­der- und Jugend­hil­fetag (DJHT). Wir als Initia­ti­ve Kom­mu­ne 360° rich­ten am 13. Mai 2025 gemein­sam mit Ste­fa­nie Goy von der Stadt Hal­le ein Fach­fo­rum zu unse­rem Plan­spiel aus. Die Deut­sche Kin­der- und Jugend­stif­tung ist eben­falls mit einem eige­nen Stand und wei­te­ren span­nen­den Ange­bo­ten vor Ort. Beson­ders span­nend fin­den wir auch die­sen Bei­trag aus Leip­zig: “Inte­grier­te Kin­der- und Jugend­hil­fe­pla­nung der Stadt Leip­zig – lear­nings für die Fort­schrei­bung”.

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