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Kommune 360°

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Kooperative und integrierte Planung und Steuerung für gelingendes Aufwachsen

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Kooperative und integrierte Planung und Steuerung für gelingendes Aufwachsen
06.11.2023 | Blogbeitrag von Keno Franke

So kann integrierte Jugendhilfeplanung Kinder- und Jugendbeteiligung verbessern

Kin­der und Jugend­li­che sind Expert:innen für ihre Lebens­rea­li­tä­ten. Wer sie betei­ligt, greift auf ihr Expert:innenwissen zu. Das ist nicht nur wich­tig und rich­tig, son­dern auch gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Wer ledig­lich Bedürf­nis­se erhebt, schöpft das Poten­zi­al der Betei­li­gungs­mög­lich­kei­ten im Jugend­hil­fe­pla­nungs­pro­zess aller­dings nicht aus. Wir zei­gen auf, wann Betei­li­gung an Gren­zen stößt und wie Ver­wal­tungs­mit­ar­bei­ten­de die­se Gren­zen mit­hil­fe eines inte­grier­ten Pla­nungs­ver­ständ­nis­ses ver­schie­ben können.

Betei­li­gung in der Jugendhilfeplanung

Die Auf­ga­ben der Jugend­hil­fe­pla­nung las­sen sich grob in drei Schrit­te unter­tei­len: Bestands­er­he­bung, Bedarfs­er­mitt­lung und Maß­nah­men­pla­nung. Jeder die­ser drei Schrit­te bie­tet Ansät­ze, um jun­ge Men­schen zu betei­li­gen. Gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist die Berück­sich­ti­gung der Inter­es­sen bei der Bedarfs­er­mitt­lung. In der Rea­li­tät fin­det Jugend­be­tei­li­gung jedoch über­wie­gend bei der Bestands­er­he­bung und der Maß­nah­men­pla­nung statt, schöpft aber auch hier das Poten­zi­al sel­ten aus. 

Wir beob­ach­ten, dass Betei­li­gung im ers­ten Schritt – der Bestands­er­he­bung – vor allem pro­jekt- bzw. anlass­be­zo­gen statt­fin­det. Oft sind die Anläs­se für Betei­li­gungs­pro­jek­te dann bereits vor­be­stimmt. Wel­che The­men Kin­der und Jugend­li­che selbst ger­ne bear­bei­ten möch­ten, spielt sel­te­ner eine Rol­le oder ist im Zwei­fel gar nicht bekannt. 

Im zwei­ten Schritt – der Bedarfs­er­mitt­lung – ist Betei­li­gung häu­fig weni­ger stark aus­ge­prägt, obwohl die Gesetz­ge­bung an die­ser Stel­le sehr deut­lich auf die Berück­sich­ti­gung der Bedürf­nis­se und Inter­es­sen von Kin­dern, Jugend­li­chen und ihren Fami­li­en ver­weist. Die fest­ge­stell­ten Bedürf­nis­se jun­ger Men­schen tref­fen hier auf teil­wei­se exklu­si­ve Ent­schei­dungs­gre­mi­en (ohne Zugang oder Mit­spra­che­recht für die Ziel­grup­pe). Oft wird der Kon­takt zu den jun­gen Men­schen nicht kon­se­quent auf­recht­erhal­ten. So fragt man zwar das Wis­sen und die Exper­ti­se der Kin­der und Jugend­li­chen ab, in den wei­te­ren Pro­zess invol­viert man sie aber nur nach­ran­gig. Die Fol­ge: Trotz der Betei­li­gung lau­fen Maß­nah­men Gefahr, an den Bedürf­nis­sen und Wün­schen der Zielgruppe(n) vor­bei geplant zu werden. 

Bei der Maß­nah­men­pla­nung betei­ligt man Kin­der und Jugend­li­che zu oft in einem engen Kor­sett und zu einem Zeit­punkt, an dem vie­les schon fest­steht. Zur Fra­ge steht dann z. B. eher die Art der Spiel­ge­rä­te auf dem neu­en Spiel­platz – aber nicht, ob der Spiel­platz selbst die rich­ti­ge Maß­nah­me ist.

Jugend­hil­fe­pla­nung als stra­te­gi­scher Pro­zess einer koope­ra­ti­ven Kommune

Die (direk­te) Betei­li­gung jun­ger Men­schen in der Jugend­hil­fe­pla­nung stößt an Gren­zen, die sich durch ein inte­grier­tes Pla­nungs­ver­ständ­nis über­win­den las­sen. Statt von einer Betei­li­gung von Kin­dern und Jugend­li­chen soll­ten wir von einer Koope­ra­ti­on mit allen am Aus­hand­lungs­pro­zess betei­lig­ten Akteur:innen inklu­si­ve der Kin­der und Jugend­li­che spre­chen: Hier­zu gehö­ren die Ver­wal­tung, die Poli­tik, die (un)organisierte Zivil­ge­sell­schaft sowie die frei­en Trä­ger der Kin­der- und Jugendhilfe. 

Vor dem Hin­ter­grund des Kri­sen­mo­dus als Dau­er­zu­stand sind wir über­zeugt: Gelin­gen­des Auf­wach­sen kann durch eine gute Jugendhilfe(-planung) und nur in gemein­sa­mer Ver­ant­wor­tung aller an der Jugend­hil­fe betei­lig­ten Akteur:innen sicher­ge­stellt wer­den. Dazu muss die Jugend­hil­fe­pla­nung als stra­te­gi­scher Pro­zess wahr­ge­nom­men wer­den. Wenn das gelingt, kann die Jugend­hil­fe durch eine koope­ra­ti­ve Hal­tung der Akteur:innen an Qua­li­tät gewinnen. 

So stär­ken Sie die Per­spek­ti­ven und Inter­es­sen von Kin­dern und Jugend­li­chen in Ihrer Kommune

Es gibt unter­schied­li­che Wege und Hebel, mit denen kom­mu­na­le Ver­wal­tun­gen die Vor­aus­set­zun­gen für gute (direk­te) Betei­li­gung von Kin­dern und Jugend­li­chen stär­ken kön­nen. Drei stra­te­gi­sche Ansatz­punk­te stel­len wir Ihnen im Fol­gen­den vor. Die Fra­gen laden Sie dazu ein, die Jugend­hil­fe­pla­nung in Ihrer Kom­mu­ne mit ande­ren Augen zu betrachten: 

  • 1. Die Lebens­welt jun­ger Men­schen als Ausgangspunkt
  • 2. Kind­ge­rech­te Struk­tu­ren & Prozesse
  • 3. Wei­te­res Ler­nen &
    eine koope­ra­ti­ve Kultur 
  • Erken­nen Sie die Exper­ti­se der jun­gen Men­schen für Ihre Lebens­welt an? 
    Sie neh­men Kom­pe­ten­zen und Fähig­kei­ten von Kin­dern und Jugend­li­chen ernst, indem Sie kon­ti­nu­ier­li­che Betei­li­gungs­pro­zes­se eta­blie­ren, die über den Schritt der Bedarfs­er­he­bung hin­aus­ge­hen. So kön­nen Sie z. B. the­men­un­ab­hän­gig die Inter­es­sen jun­ger Men­schen ermit­teln oder regel­mä­ßig Feed­back­schlei­fen mit Ihnen in der Bedarfs­pla­nung einbauen. 
  • Wie erschlie­ßen Sie direk­te Zugän­ge zu den Lebens­wel­ten Ihrer Ziel­grup­pe? 
    Berück­sich­ti­gen Sie dafür z. B. auch Kon­tak­te über Sozi­al­räu­me oder Insti­tu­tio­nen und die Exper­ti­se frei­er Trä­ger und Einrichtungen.
  • Ent­wi­ckeln Sie gemein­sa­me Zie­le und Stra­te­gien über Fach­be­rei­che hin­weg? 
    Das ist z. B. mög­lich, wenn Sie Ihre Aus­rich­tun­gen mit­ein­an­der har­mo­ni­sie­ren, indem Sie Pla­nung und The­men auf­ein­an­der abstim­men. So las­sen sich Res­sour­cen effi­zi­en­ter nut­zen und Auf­wän­de sogar reduzieren. 
  • Nut­zen und inter­pre­tie­ren Sie Daten gemein­sam mit ande­ren Abtei­lun­gen? 
    Dafür braucht es ein zuver­läs­si­ges Wis­sens­ma­nage­ment. Bereichs­über­grei­fen­de Pla­nungs­run­den bie­ten die Mög­lich­keit, Infor­ma­tio­nen mit ande­ren Abtei­lun­gen zu tei­len. Im nächs­ten Schritt kön­nen Sie mit Kolleg:innen kol­la­bo­rie­ren und bereichs­über­grei­fen­de Inter­pre­ta­tio­nen und Ablei­tun­gen von Hand­lungs­emp­feh­lun­gen erarbeiten. 
  • Wel­che Ver­hand­lungs- und Ent­schei­dungs­or­te gibt es? 
    Mit­spra­che- und Ent­schei­dungs­rech­te aller Betei­lig­ten soll­ten in die­sen Ver­hand­lungs- und Ent­schei­dungs­or­ten fest ver­an­kert sein. Auf die­se Wei­se lässt sich die Per­spek­ti­ve der Ziel­grup­pe insti­tu­tio­na­li­sie­ren. Mit einer Gre­mi­en­ana­ly­se kön­nen Sie zudem prü­fen, ob die geschaf­fe­nen Regel­struk­tu­ren adressat:innengerecht gestal­tet sind (was im Übri­gen ein gesetz­li­cher Auf­trag ist). 
  • Gibt es Brü­cken zwi­schen den ver­schie­de­nen Sys­te­men? 
    Schu­lun­gen, die Mitarbeiter:innen für die Lebens­welt und Bedürf­nis­se von Kin­dern und Jugend­li­chen sen­si­bi­li­sie­ren, kön­nen dafür eine sinn­vol­le Inves­ti­ti­on sein. Auch die Vor­be­rei­tung jun­ger Men­schen auf Poli­tik- und Ver­wal­tungs­pro­zes­se soll­te mit­ge­dacht werden. 
  • Bie­ten Sie einen Hand­lungs­rah­men für eine koope­ra­ti­ve (Jugendhilfe)Planung? 
    Betei­li­gungs­leit­li­ni­en, die ver­bind­li­che Rege­lun­gen zur Pla­nung, Umset­zung und Qua­li­tät von Betei­li­gung vor­ge­ben, kön­nen ein Bau­stein solch eines Hand­lungs­rah­mens sein. Die­se Leit­li­ni­en lass sich durch ein Betei­li­gungs­kon­zept ergän­zen, das Rah­men­be­din­gun­gen und kon­kre­te Maß­nah­men in der Jugend­hil­fe­pla­nung enthält. 
  • Den­ken Sie groß, aber machen Sie einen Schritt nach dem ande­ren! 
    Ermög­li­chen Sie Erfol­ge, indem Sie mit kon­kre­ten Pro­jek­ten und erprob­ten Ansät­zen star­ten. Pro­bie­ren Sie sich aus und adap­tie­ren Sie Ansät­ze von ande­ren. So bie­ten Sie Raum für Wei­ter­ent­wick­lung und ste­ti­ges Lernen. 

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Mehr zum The­ma Kin­der- & Jugend­be­tei­li­gung von der Kom­mu­ne 360°

Der Kom­mu­nen-Pod­cast zur
Kin­der- & Jugend­be­tei­li­gung

Kin­der- und Jugend­be­tei­li­gung ist der Schwer­punkt der ers­ten Staf­fel des Kom­mu­nen-Pod­casts. In neun Fol­gen spre­chen Kin­der, Jugend­li­che und Expert:innen über ihre Erfah­run­gen, Wün­sche und Emp­feh­lun­gen für gelin­gen­de Betei­li­gung. Die ein­zel­nen Fol­gen behan­deln The­men wie die Sen­kung des Wahl­al­ters oder den Unter­schied zwi­schen Kin­der- und Jugend­be­tei­li­gung auf dem Land und in der Stadt.

K360-Plan­spiel zur
koope­ra­ti­ven Jugend­hil­fe­pla­nung

Soll Kin­der- und Jugend­be­tei­li­gung als stra­te­gi­sches Ziel der Wei­ter­ent­wick­lung die Jugend­hil­fe der Kom­mu­ne in den kom­men­den drei Jah­ren prä­gen? Und wenn ja, wie? Dar­über dis­ku­tie­ren Teilnehmer:innen in der fik­ti­ven Gemein­de Schlot­ter­brück im K360-Plan­spiel „Schlot­ter­brück denkt stra­te­gisch“ zur koope­ra­ti­ven Jugend­hil­fe­pla­nung. Dabei reflek­tie­ren sie ver­schie­de­ne Per­spek­ti­ven und Hand­lungs­lo­gi­ken und stär­ken so ihre Mode­ra­ti­ons- und Verhandlungskompetenzen.

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