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Viel­leicht wol­len wir ja gar nicht wis­sen, was sie uns (wirk­lich) zu sagen haben?

17.05.2021 von Adrian Groschwitz

Ses­si­onblitz­licht aus unse­rem Bar­camp kindGERECHT_beteiligen 

Dass Betei­li­gung an kom­mu­na­len Pro­zes­sen nicht vor­aus­set­zungs­los ist, scheint ein Gemein­platz. Die Dis­kus­si­on und Erör­te­rung sind dabei jedoch oft auf die Per­spek­ti­ve der­je­ni­gen fokus­siert, die schnel­le und gute Lösun­gen suchen: die Organisator*innen von ent­spre­chen­den Ver­fah­ren. Zu wel­chen Inhal­ten sind zu wel­chem Zeit­punkt auf wel­chem Wege (also mit­tels wel­cher For­ma­te) am güns­tigs­ten und gewinn­brin­gends­ten Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in die Ent­schei­dungs­fin­dung einzubeziehen? 

Mit die­ser Fra­ge­stel­lung beschäf­tig­ten wir uns auch auf der Ses­si­on „Betei­li­gung von Kin­dern und Fami­li­en in Risi­ko­la­gen oder Das Betei­li­gungs­di­lem­ma“ unse­res Bar­camps kindGERECHT_beteiligen im März. Kon­kret und trans­pa­rent kom­mu­ni­zier­te Zie­le, Betei­li­gungs­in­hal­te und ‑spiel­räu­me sind und blei­ben ohne Fra­ge unver­zicht­ba­re Grund­la­gen für gelin­gen­de Beteiligung. 

Der Schwer­punkt des ange­reg­ten Ses­si­onge­sprächs lag dann aber doch v.a. auf der Bedeu­tung der Per­spek­ti­ve der zu Betei­li­gen­den selbst, ins­be­son­de­re wenn es sich um Kin­der und Jugend­li­che in benach­tei­li­gen­den Lebens­la­gen han­delt. Ihre Teil­nah­me an klas­si­schen Betei­li­gungs­for­ma­ten kann nicht als selbst­ver­ständ­lich ange­nom­men wer­den, so die Teil­neh­men­den der Run­de. Und zu Beginn der knapp 45-minü­ti­gen Suche nach Hand­lungs­an­sät­zen sam­mel­ten sich zunächst noch wei­te­re Fra­gen an: Wer­den Kin­der und Fami­li­en in benach­tei­li­gen­den Lebens­la­gen durch digi­ta­le Betei­li­gungs­for­ma­te und Tools noch ein wei­te­res Mal „aus­ge­schlos­sen“ (z.B. qua Man­gel an tech­ni­scher Aus­stat­tung)? War­um wer­den Kin­der und Jugend­li­che so oft nicht an Ent­schei­dun­gen in kom­mu­na­len Pla­nungs­pro­zes­sen betei­ligt, wo es sich anbie­ten wür­de und nied­rig­schwel­lig mög­lich wäre? 

Die größ­te Her­aus­for­de­rung sahen die Teil­neh­men­den an der Schnitt­stel­le der oder auch dem Gap zwi­schen den Inter­es­sen der diver­sen kom­mu­na­len Akteur*innen an Betei­li­gungs­ver­fah­ren. Lei­tungs­kräf­te der kom­mu­na­len Ver­wal­tung und Poli­tik mögen auch das Inter­es­se haben, mit Betei­li­gungs­ver­fah­ren eige­ne Ent­schei­dun­gen und Pro­jek­te oder auch die eige­ne Per­son und/oder Ver­wal­tung zu legi­ti­mie­ren und auf­zu­wer­ten. Pla­nungs­fach­kräf­te haben ein natür­li­ches Inter­es­se an der anschlie­ßen­den Ver­wert­bar­keit der Ergeb­nis­se im Rah­men der Pla­nungs­ver­fah­ren. All die­se Inter­es­sen schei­nen berech­tigt, aber kön­nen dar­auf redu­ziert dazu füh­ren, dass die Sen­si­bi­li­tät für die Inter­es­sen der Men­schen ver­lo­ren geht, die betei­ligt wer­den sol­len. Zum Bei­spiel wenn, so die Beob­ach­tung in der Run­de, Kin­der und Jugend­li­che nicht zu den The­men betei­ligt wer­den, die aus ihrer Per­spek­ti­ve tat­säch­lich rele­vant sind und die sie inter­es­sie­ren. Auch kann, so eine Teil­neh­me­rin, bereits die Adres­sie­rung und Funk­tio­na­li­sie­rung „als Ziel­grup­pe“ an dem Auto­no­mie­be­dürf­nis von Jugend­li­chen anecken. Eine in Fol­ge (auch pas­si­ve) Ver­wei­ge­rung der Teil­nah­me an sol­chen als „fremd” oder lebens­welt­lich irrele­vant emp­fun­de­nen Betei­li­gungs­ver­fah­ren wird dann zumeist nicht als akzep­ta­bel ange­se­hen und kann so gesell­schaft­li­chen Aus­schluss infor­mell noch zementieren. 

Aber müs­sen poli­tisch Ver­ant­wort­li­che und Pla­nungs­fach­kräf­te sie nicht wei­ter­hin klar und deut­lich gera­de zu den The­men befra­gen, die für das jewei­li­ge Ver­fah­ren bzw. die Ent­schei­dung rele­vant sind? 

Dem wur­de allent­hal­ben zuge­stimmt, unter der Vor­aus­set­zung, dass bei der Betei­li­gung die Ein­be­zie­hung der lebens­welt­li­chen Per­spek­ti­ven der Kin­der opti­miert wer­de. Das fin­ge z.B., so eine Teil­neh­me­rin, bei der Aus­wahl der Orte für Betei­li­gungs­ver­fah­ren an. Hier müs­sen die Vor­er­fah­run­gen der Kin­der beson­ders in päd­ago­gisch besetz­ten Räu­men unbe­dingt berück­sich­tigt werden. 

Die Erfah­rung von (ins­be­son­de­re gesell­schaft­li­cher) Selbst­wirk­sam­keit als sub­jek­ti­ve Grund­la­ge der Teil­nah­me an for­ma­len Ver­fah­ren sei eben nicht vor­aus­zu­set­zen. Daher brau­che es zusätz­lich infor­mell sozi­al­räum­lich und insti­tu­tio­nen­über­grei­fend brei­te und zeit­lich kon­ti­nu­ier­li­che Ansät­ze, um Kin­der und Jugend­li­che Schritt für Schritt Selbst­wirk­sam­keit erfah­ren und erle­ben zu las­sen (posi­tiv genannt wur­den hier etwa struk­tu­rel­le Ansät­ze wie „Kin­der­freund­li­che Kom­mu­nen“). Täg­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on, Ken­nen­ler­nen, Gesprä­che sind nicht nur schon ers­te Erfah­rungs­schrit­te in Rich­tung Par­ti­zi­pa­ti­on, son­dern kön­nen auch Quel­le der Wahr­neh­mung von Bedar­fen, Wün­schen und Per­spek­ti­ven der Kin­der und Jugend­li­chen in der Kom­mu­ne dar­stel­len. Damit wer­den päd­ago­gi­sche Fach­kräf­te zu gestal­ten­den Multiplikator*innen von Betei­li­gung eben­so wie zu poten­ti­el­len Lebensweltexpert*innen in kom­mu­na­len Beteiligungsverfahren. 

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