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Kommune 360°

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Kooperative und integrierte Planung und Steuerung für gelingendes Aufwachsen

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Kooperative und integrierte Planung und Steuerung für gelingendes Aufwachsen
28.04.2026 | Blogbeitrag von Sarah Wagner

Der Landkreis Rostock denkt die Jugendhilfeplanung neu: 3 Bausteine für mehr Expertise, Vertrauen und Strategie

Seit 2021 besteht das Kreis­ju­gend­amt im Land­kreis Ros­tock aus zwei Ämtern: Das Amt für Kin­der- und Jugend­hil­fe ist das Dach für die sozi­al­päd­ago­gi­schen Auf­ga­ben wäh­rend im Amt für Jugend und Fami­lie ins­be­son­de­re die wirt­schaft­li­chen und recht­li­chen Auf­ga­ben als ört­li­cher Jugend­hil­fe­trä­ger ver­or­tet sind. Im Zuge die­ser Umstruk­tu­rie­rung wur­de die Jugend­hil­fe­pla­nung – ver­bun­den mit der Haus­halts­pla­nung – als Auf­ga­be gestärkt und in einem Sach­ge­biet vereint.

Stra­te­gi­scher und zeit­ge­mä­ßer soll­te es sein, wie Ste­phan Urgast, Lei­ter des Amts für Jugend und Fami­lie im Gespräch betont. „Es gab aber nicht gleich einen Mas­ter­plan. Wir sind Schritt für Schritt vor­ge­gan­gen.“ Ulri­ke Grim­nitz ver­ant­wor­tet als Sach­ge­biets­lei­te­rin Jugend­hil­fe­pla­nung maß­geb­lich die Wei­ter­ent­wick­lung der Jugend­hil­fe­pla­nung im Kreis Ros­tock seit der Umstruk­tu­rie­rung. Wir haben die bei­den gefragt: Was macht eine zeit­ge­mä­ße Jugend­hil­fe­pla­nung aus? Mit wel­chen Schrit­ten setzt man Ver­än­de­run­gen dafür beson­ders nach­hal­tig um? Und wel­che Rol­le spie­len Gre­mi­en und die Ver­wal­tung dabei?

1. Fach­ex­per­ti­se von innen und außen hel­fen Ver­än­de­run­gen auf die Sprünge

Zunächst soll­te die Jugend­hil­fe­pla­nung inner­halb der Ver­wal­tung gestärkt wer­den: Dafür wur­den ver­schie­de­ne Funk­tio­nen in einem eigen­stän­di­gen Sach­ge­biet zusam­men­ge­führt und per­so­nell auf­ge­stockt. Ulri­ke Grim­nitz wur­de neue Sach­ge­biets­lei­tung der Jugend­hil­fe­pla­nung. Sie brach­te bereits lang­jäh­ri­ge Erfah­rung aus unter­schied­li­chen Berei­chen der Kreis­ver­wal­tung mit und hat­te zugleich den „Blick von außen“.

Fach­ex­per­ti­se von außen in die Ver­wal­tung zu holen, war auch ein wesent­li­cher Ansatz der inhalt­li­chen Wei­ter­ent­wick­lung der Jugend­hil­fe­pla­nung. Seit 2022 koope­riert der Land­kreis Ros­tock mit der Fach­hoch­schu­le für öffent­li­che Ver­wal­tung, Poli­zei und Rechts­pfle­ge des Lan­des Meck­len­burg-Vor­pom­mern in Güs­trow. In dem Pro­jekt Sozi­al­raum- und Lebens­welt­ana­ly­se unter­stützt die FH seit­her den Land­kreis in drei Bereichen:

  1. Bei der Umset­zung klein­räu­mi­ger Sozi­al­raum­ana­ly­sen zur Erfas­sung der Lebens­wel­ten von Kin­dern, Jugend­li­chen und Fami­li­en im Land­kreis Rostock
  2. Bei der Erfas­sung und Befra­gung der Akteu­re sowie Erhe­bung der Ange­bo­te der Kin­der- und Jugendhilfe
  3. Bei der Befra­gung der direk­ten Ziel­grup­pen von Angeboten

Pra­xis­tipp: Koope­ra­ti­on mit Hoch­schu­len und wis­sen­schaft­li­chen Insti­tu­ten
So eine Koope­ra­ti­on ist in der Regel eine Win-Win-Situa­ti­on wie Ste­phan Urgast betont. Die Ver­wal­tung erhält eine daten­ba­sier­te Pla­nungs­grund­la­ge und die Hoch­schu­le einen Zugang zum For­schungs­feld und Pra­xis­ein­bli­cke. Im Land­kreis Ros­tock kön­nen Stu­die­ren­de bei­spiels­wei­se Semi­nar­ar­bei­ten in Koope­ra­ti­on mit den Jugend­äm­tern umset­zen. Gleich­zei­tig geben Kolleg:innen aus den Ämtern Pra­xis­ein­bli­cke in Form von Vor­trä­gen an der Hoch­schu­le. So nützt die­ser Wis­sens­trans­fer bei­den Sei­ten. Viel­leicht ist in Ihrer Regi­on ähn­li­ches mög­lich? Wo liegt bei Ihnen die nächs­te Hoch­schu­le oder ein wis­sen­schaft­li­ches Insti­tut? Nach­fra­gen lohnt sich!

2. Nicht neu, aber anders: Jugend­hil­fe­pla­nung stra­te­gisch ausrichten

Ein wei­te­rer Bau­stein bil­de­te die Neu­aus­rich­tung der Gre­mi­en der Jugend­hil­fe­pla­nung, allen vor­an des Jugend­hil­fe­aus­schus­ses und der Arbeits­ge­mein­schaf­ten (AGs) nach § 78 SGB VIII. Die­se Gre­mi­en, auch mit enga­gier­ten Per­so­nen besetzt, gab es bereits vor der Umstruk­tu­rie­rung. Doch es fehl­te an trans­pa­ren­ten und struk­tu­rier­ten Ent­schei­dungs­pro­zes­sen und einer stra­te­gi­schen Aus­rich­tung. Ulri­ke Grim­nitz fasst es so zusam­men: „Der Haupt­knack­punkt war, dass der Jugend­hil­fe­aus­schuss selbst gar kei­ne stra­te­gi­sche Aus­rich­tung hat­te. Es gab kei­ne kon­kret for­mu­lier­te poli­ti­sche Ziel­set­zung. Statt­des­sen wur­den The­men eher anlass­be­zo­gen auf­ge­grif­fen und abgearbeitet.“

“Der Haupt­knack­punkt war, dass der Jugend­hil­fe­aus­schuss selbst gar kei­ne stra­te­gi­sche Aus­rich­tung hat­te. Es gab kei­ne kon­kret for­mu­lier­te poli­ti­sche Ziel­set­zung. Statt­des­sen wur­den The­men eher anlass­be­zo­gen auf­ge­grif­fen und abge­ar­bei­tet” – Ulri­ke Grimnitz

In ihrer Posi­ti­on als „neue Kol­le­gin“ schau­te Ulri­ke Grim­nitz mit fri­schem Blick auf bestehen­de Pro­zes­se und stell­te Fra­gen. Sie nahm an allen Aus­schuss­sit­zun­gen teil, knüpf­te Kon­tak­te und woll­te so ver­ste­hen, wo es hakt. Gemein­sam mit der Vor­sit­zen­den des Jugend­hil­fe­aus­schus­ses initi­ier­te sie Qua­li­täts­dia­lo­ge und Klau­sur­ta­gun­gen. Dort dis­ku­tier­ten sie gemein­sam mit den Mit­glie­dern des Jugend­hil­fe­aus­schus­ses über stra­te­gi­sche Zie­le und eine Neu­aus­rich­tung der Zusam­men­ar­beit. Am Ende die­ses Pro­zes­ses stand eine neue Jugend­amts­sat­zung, die den Jugend­hil­fe­aus­schuss als stra­te­gi­sches Gre­mi­um deut­lich stärkt: „Dem Jugend­hil­fe­aus­schuss wur­de das Gewicht bei­gemes­sen, wel­ches ihm bereits nach dem Gesetz ein­ge­räumt ist. Auf­trä­ge müs­sen nun vom Jugend­hil­fe­aus­schuss an alle wei­te­ren Gre­mi­en und die Ver­wal­tung for­mu­liert und erteilt wer­den, also z.B. in die AGs, in den Unter­aus­schuss Jugend­hil­fe­pla­nung oder in einen tem­po­rä­ren Unter­aus­schuss. So sind die Infor­ma­ti­ons­flüs­se wie­der sicher­ge­stellt, Ent­schei­dungs­we­ge klar vor­ge­ge­ben, sodass nicht jeder sein eige­nes Süpp­chen kocht. Jetzt haben wir eine grund­le­gen­de Struk­tur“ fasst Ste­phan Urgast zusammen.

© Jörg Farys / Kom­mu­ne 360°

Die bestehen­den AGs nach § 78 wur­den bei­be­hal­ten, aber für wei­te­re freie Trä­ger geöff­net. Dabei stan­den drei Ent­wick­lungs­zie­le im Fokus:

  • Es soll­te eine brei­te­re Mei­nungs­bil­dung entstehen.
  • Die Trä­ger soll­ten sich unter­ein­an­der bes­ser vernetzen.
  • Dadurch soll­te eine nach­hal­ti­ge­re Betei­li­gung an der Jugend­hil­fe­pla­nung mög­lich werden.

Die AGs sind struk­tu­rell eng ver­knüpft mit dem Jugend­hil­fe­aus­schuss. Sie kön­nen dort mit­tels eines stän­di­gen Initia­tiv­rechts eigen­stän­dig The­men plat­zie­ren oder umge­kehrt Arbeits­auf­trä­ge aus dem Aus­schuss erhalten.

Die par­ti­zi­pa­ti­ve Ent­wick­lung und das gemein­sa­me Erar­bei­ten der Inhal­te hat das Ver­trau­en zwi­schen der Ver­wal­tung und dem Jugend­hil­fe­aus­schuss deut­lich gestärkt, betont Ulri­ke Grim­nitz. Ins­be­son­de­re die enge Abstim­mung und Zusam­men­ar­beit mit der Vor­sit­zen­den des Jugend­hil­fe­aus­schus­ses war ihr von Anfang an wich­tig. Gleich­zei­tig wur­de die Rol­le der Ver­wal­tung in der Vor­be­rei­tung und fach­li­chen Qua­li­fi­zie­rung deut­lich. Ein zen­tra­les Lear­ning von Ulri­ke Grim­nitz lau­tet: „Es ist schwie­rig mit einem wei­ßen Blatt Papier in kom­ple­xe Pro­zes­se zu star­ten. Es hilft, wenn Din­ge bereits vor­ge­dacht, aber noch nicht vor­ent­schie­den sind.“ Ihr Fazit: Wenn jede:r sei­ne Rol­le kennt, The­men klar benannt und Pro­zes­se trans­pa­rent sind, kann auch eine Gesamt­ver­ant­wor­tung für die Jugend­hil­fe­pla­nung wachsen.

3. Vor Ort wirk­sam wer­den heißt auch, die kom­mu­na­le Ebe­ne zu stärken

Es gab aller­dings auch einen blin­den Fleck:  die kom­mu­na­le Ebe­ne wur­de bis­her nicht aus­rei­chend in die Jugend­hil­fe­pla­nung des Krei­ses ein­ge­bun­den. Das ist jedoch ent­schei­dend, denn nur vor Ort in den Gemein­den und Städ­ten wer­den Ange­bo­te der Jugend­hil­fe wirk­sam. Dies gilt ins­be­son­de­re mit Blick auf die Weit­läu­fig­keit des Land­krei­ses Ros­tock. „Wir wis­sen aus der Sozi­al­for­schung: Je nied­ri­ger der sozio­öko­no­mi­sche Sta­tus, des­to grö­ßer wer­den Ent­fer­nun­gen emp­fun­den. Das bedeu­tet für uns, dass wir gera­de in länd­li­chen Räu­men auf eine gute Erreich­bar­keit von Ange­bo­ten schau­en müs­sen.“ sagt Ulri­ke Grimnitz.

“Wir müs­sen gera­de in länd­li­chen Räu­men auf eine gute Erreich­bar­keit von Ange­bo­ten schau­en.” – Ulri­ke Grimnitz

Die­se Per­spek­ti­ve teilt auch die kom­mu­na­le Ebe­ne. In einer Semi­nar­ar­beit der Fach­hoch­schu­le Güs­trow wur­de in Gesprä­chen mit Akteu­ren vor Ort deut­lich, dass die­se sich eine ver­bind­li­che­re Ein­bin­dung der kom­mu­na­len Struk­tu­ren in die des Land­krei­ses wün­schen. Eine wei­te­re Erkennt­nis ent­stand durch den dia­lo­gi­schen Pro­zess rund um die Kita­be­darfs­pla­nung. In Gesprä­chen mit ver­schie­de­nen Trä­gern auf kom­mu­na­ler Ebe­ne wur­de immer wie­der deut­lich: Es gibt bereits vie­le tol­le Ange­bo­te vor Ort, aber nicht alle wis­sen davon!

Die sozi­al­räum­li­che Per­spek­ti­ve in der Jugend­hil­fe­pla­nung stär­ken ist somit der drit­te Bau­stein der Wei­ter­ent­wick­lung. Wie der Land­kreis Ros­tock dabei vor­ge­gan­gen ist, berich­ten wir in einem wei­te­ren Bei­trag. Dann mit dem Fokus auf die Fra­gen: Wie kann die Jugend­hil­fe­pla­nung sozi­al­räum­lich wei­ter­ent­wi­ckelt wer­den? Wel­che Ver­än­de­run­gen bringt ein sol­cher Ansatz mit sich? Und wel­che Per­spek­ti­ven dür­fen dabei nicht fehlen?

Fazit: In geteil­ter Ver­ant­wor­tung die Zukunft planen

Die Wei­ter­ent­wick­lung der Jugend­hil­fe­pla­nung im Land­kreis Ros­tock folgt kei­nem Mas­ter­plan und setzt auf eine ana­ly­ti­sche und kom­mu­ni­ka­ti­ve Vor­ge­hens­wei­se. Die neu auf­ge­stell­ten Gre­mi­en­struk­tu­ren bie­ten den betei­lig­ten Akteu­ren einen ver­läss­li­chen Rah­men für eine par­ti­zi­pa­tiv aus­ge­rich­te­te Jugend­hil­fe­pla­nung. Dabei wird die geteil­te Pla­nungs­ver­ant­wor­tung im Zusam­men­spiel von Jugend­amt und Jugend­hil­fe­aus­schuss struk­tu­rell gestärkt. Der Kom­mu­nal­ver­wal­tung kommt hier­bei eine wich­ti­ge Rol­le zu – nicht nur in der Umset­zung poli­ti­scher Auf­trä­ge, son­dern auch in qua­li­fi­zie­ren­der und koor­di­nie­ren­der Funk­ti­on. Neben ver­läss­li­chen Struk­tu­ren und Pro­zes­sen in der Pla­nung braucht es dar­über hin­aus Räu­me für Aus­tausch und Ent­wick­lung. Wenn die­se gut vor­be­rei­tet und zugleich ergeb­nis­of­fen gestal­tet wer­den, kann auch eine ver­trau­ens­vol­le Kul­tur der Zusam­men­ar­beit entstehen.

Ros­tock ist eine von 8 Kom­mu­nen in unse­rem K360-Fel­low-Pro­gramm.
Mit dem Pro­gramm unter­stüt­zen wir die Kom­mu­nen, ihre Vor­ha­ben im Bereich der inte­grier­ten Pla­nung und Steue­rung für gelin­gen­des Auf­wach­sen ziel­ge­rich­tet vor­an­zu­brin­gen und pas­sen­de Ant­wor­ten auf kom­mu­na­le Her­aus­for­de­run­gen in Kri­sen­zei­ten zu fin­den. Das Pro­gramm umfasst eine indi­vi­du­el­le Beglei­tung von Kom­mu­nen, bewähr­te Fort­bil­dungs­an­ge­bo­te und inter­kom­mu­na­le Ver­net­zungs­for­ma­te. Regel­mä­ßig geben wir im Maga­zin Ein­bli­cke in die Arbeit der Kom­mu­nen. Wenn Sie kei­nen Bei­trag ver­pas­sen wol­len, abon­nie­ren Sie unse­ren Newsletter.

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