Seit 2021 besteht das Kreisjugendamt im Landkreis Rostock aus zwei Ämtern: Das Amt für Kinder- und Jugendhilfe ist das Dach für die sozialpädagogischen Aufgaben während im Amt für Jugend und Familie insbesondere die wirtschaftlichen und rechtlichen Aufgaben als örtlicher Jugendhilfeträger verortet sind. Im Zuge dieser Umstrukturierung wurde die Jugendhilfeplanung – verbunden mit der Haushaltsplanung – als Aufgabe gestärkt und in einem Sachgebiet vereint.
Strategischer und zeitgemäßer sollte es sein, wie Stephan Urgast, Leiter des Amts für Jugend und Familie im Gespräch betont. „Es gab aber nicht gleich einen Masterplan. Wir sind Schritt für Schritt vorgegangen.“ Ulrike Grimnitz verantwortet als Sachgebietsleiterin Jugendhilfeplanung maßgeblich die Weiterentwicklung der Jugendhilfeplanung im Kreis Rostock seit der Umstrukturierung. Wir haben die beiden gefragt: Was macht eine zeitgemäße Jugendhilfeplanung aus? Mit welchen Schritten setzt man Veränderungen dafür besonders nachhaltig um? Und welche Rolle spielen Gremien und die Verwaltung dabei?
1. Fachexpertise von innen und außen helfen Veränderungen auf die Sprünge
Zunächst sollte die Jugendhilfeplanung innerhalb der Verwaltung gestärkt werden: Dafür wurden verschiedene Funktionen in einem eigenständigen Sachgebiet zusammengeführt und personell aufgestockt. Ulrike Grimnitz wurde neue Sachgebietsleitung der Jugendhilfeplanung. Sie brachte bereits langjährige Erfahrung aus unterschiedlichen Bereichen der Kreisverwaltung mit und hatte zugleich den „Blick von außen“.
Fachexpertise von außen in die Verwaltung zu holen, war auch ein wesentlicher Ansatz der inhaltlichen Weiterentwicklung der Jugendhilfeplanung. Seit 2022 kooperiert der Landkreis Rostock mit der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow. In dem Projekt Sozialraum- und Lebensweltanalyse unterstützt die FH seither den Landkreis in drei Bereichen:
- Bei der Umsetzung kleinräumiger Sozialraumanalysen zur Erfassung der Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und Familien im Landkreis Rostock
- Bei der Erfassung und Befragung der Akteure sowie Erhebung der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe
- Bei der Befragung der direkten Zielgruppen von Angeboten
Praxistipp: Kooperation mit Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten
So eine Kooperation ist in der Regel eine Win-Win-Situation wie Stephan Urgast betont. Die Verwaltung erhält eine datenbasierte Planungsgrundlage und die Hochschule einen Zugang zum Forschungsfeld und Praxiseinblicke. Im Landkreis Rostock können Studierende beispielsweise Seminararbeiten in Kooperation mit den Jugendämtern umsetzen. Gleichzeitig geben Kolleg:innen aus den Ämtern Praxiseinblicke in Form von Vorträgen an der Hochschule. So nützt dieser Wissenstransfer beiden Seiten. Vielleicht ist in Ihrer Region ähnliches möglich? Wo liegt bei Ihnen die nächste Hochschule oder ein wissenschaftliches Institut? Nachfragen lohnt sich!
2. Nicht neu, aber anders: Jugendhilfeplanung strategisch ausrichten
Ein weiterer Baustein bildete die Neuausrichtung der Gremien der Jugendhilfeplanung, allen voran des Jugendhilfeausschusses und der Arbeitsgemeinschaften (AGs) nach § 78 SGB VIII. Diese Gremien, auch mit engagierten Personen besetzt, gab es bereits vor der Umstrukturierung. Doch es fehlte an transparenten und strukturierten Entscheidungsprozessen und einer strategischen Ausrichtung. Ulrike Grimnitz fasst es so zusammen: „Der Hauptknackpunkt war, dass der Jugendhilfeausschuss selbst gar keine strategische Ausrichtung hatte. Es gab keine konkret formulierte politische Zielsetzung. Stattdessen wurden Themen eher anlassbezogen aufgegriffen und abgearbeitet.“
“Der Hauptknackpunkt war, dass der Jugendhilfeausschuss selbst gar keine strategische Ausrichtung hatte. Es gab keine konkret formulierte politische Zielsetzung. Stattdessen wurden Themen eher anlassbezogen aufgegriffen und abgearbeitet” – Ulrike Grimnitz
In ihrer Position als „neue Kollegin“ schaute Ulrike Grimnitz mit frischem Blick auf bestehende Prozesse und stellte Fragen. Sie nahm an allen Ausschusssitzungen teil, knüpfte Kontakte und wollte so verstehen, wo es hakt. Gemeinsam mit der Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses initiierte sie Qualitätsdialoge und Klausurtagungen. Dort diskutierten sie gemeinsam mit den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses über strategische Ziele und eine Neuausrichtung der Zusammenarbeit. Am Ende dieses Prozesses stand eine neue Jugendamtssatzung, die den Jugendhilfeausschuss als strategisches Gremium deutlich stärkt: „Dem Jugendhilfeausschuss wurde das Gewicht beigemessen, welches ihm bereits nach dem Gesetz eingeräumt ist. Aufträge müssen nun vom Jugendhilfeausschuss an alle weiteren Gremien und die Verwaltung formuliert und erteilt werden, also z.B. in die AGs, in den Unterausschuss Jugendhilfeplanung oder in einen temporären Unterausschuss. So sind die Informationsflüsse wieder sichergestellt, Entscheidungswege klar vorgegeben, sodass nicht jeder sein eigenes Süppchen kocht. Jetzt haben wir eine grundlegende Struktur“ fasst Stephan Urgast zusammen.

Die bestehenden AGs nach § 78 wurden beibehalten, aber für weitere freie Träger geöffnet. Dabei standen drei Entwicklungsziele im Fokus:
- Es sollte eine breitere Meinungsbildung entstehen.
- Die Träger sollten sich untereinander besser vernetzen.
- Dadurch sollte eine nachhaltigere Beteiligung an der Jugendhilfeplanung möglich werden.
Die AGs sind strukturell eng verknüpft mit dem Jugendhilfeausschuss. Sie können dort mittels eines ständigen Initiativrechts eigenständig Themen platzieren oder umgekehrt Arbeitsaufträge aus dem Ausschuss erhalten.
Die partizipative Entwicklung und das gemeinsame Erarbeiten der Inhalte hat das Vertrauen zwischen der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss deutlich gestärkt, betont Ulrike Grimnitz. Insbesondere die enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses war ihr von Anfang an wichtig. Gleichzeitig wurde die Rolle der Verwaltung in der Vorbereitung und fachlichen Qualifizierung deutlich. Ein zentrales Learning von Ulrike Grimnitz lautet: „Es ist schwierig mit einem weißen Blatt Papier in komplexe Prozesse zu starten. Es hilft, wenn Dinge bereits vorgedacht, aber noch nicht vorentschieden sind.“ Ihr Fazit: Wenn jede:r seine Rolle kennt, Themen klar benannt und Prozesse transparent sind, kann auch eine Gesamtverantwortung für die Jugendhilfeplanung wachsen.
3. Vor Ort wirksam werden heißt auch, die kommunale Ebene zu stärken
Es gab allerdings auch einen blinden Fleck: die kommunale Ebene wurde bisher nicht ausreichend in die Jugendhilfeplanung des Kreises eingebunden. Das ist jedoch entscheidend, denn nur vor Ort in den Gemeinden und Städten werden Angebote der Jugendhilfe wirksam. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Weitläufigkeit des Landkreises Rostock. „Wir wissen aus der Sozialforschung: Je niedriger der sozioökonomische Status, desto größer werden Entfernungen empfunden. Das bedeutet für uns, dass wir gerade in ländlichen Räumen auf eine gute Erreichbarkeit von Angeboten schauen müssen.“ sagt Ulrike Grimnitz.
“Wir müssen gerade in ländlichen Räumen auf eine gute Erreichbarkeit von Angeboten schauen.” – Ulrike Grimnitz
Diese Perspektive teilt auch die kommunale Ebene. In einer Seminararbeit der Fachhochschule Güstrow wurde in Gesprächen mit Akteuren vor Ort deutlich, dass diese sich eine verbindlichere Einbindung der kommunalen Strukturen in die des Landkreises wünschen. Eine weitere Erkenntnis entstand durch den dialogischen Prozess rund um die Kitabedarfsplanung. In Gesprächen mit verschiedenen Trägern auf kommunaler Ebene wurde immer wieder deutlich: Es gibt bereits viele tolle Angebote vor Ort, aber nicht alle wissen davon!
Die sozialräumliche Perspektive in der Jugendhilfeplanung stärken ist somit der dritte Baustein der Weiterentwicklung. Wie der Landkreis Rostock dabei vorgegangen ist, berichten wir in einem weiteren Beitrag. Dann mit dem Fokus auf die Fragen: Wie kann die Jugendhilfeplanung sozialräumlich weiterentwickelt werden? Welche Veränderungen bringt ein solcher Ansatz mit sich? Und welche Perspektiven dürfen dabei nicht fehlen?
Fazit: In geteilter Verantwortung die Zukunft planen

Die Weiterentwicklung der Jugendhilfeplanung im Landkreis Rostock folgt keinem Masterplan und setzt auf eine analytische und kommunikative Vorgehensweise. Die neu aufgestellten Gremienstrukturen bieten den beteiligten Akteuren einen verlässlichen Rahmen für eine partizipativ ausgerichtete Jugendhilfeplanung. Dabei wird die geteilte Planungsverantwortung im Zusammenspiel von Jugendamt und Jugendhilfeausschuss strukturell gestärkt. Der Kommunalverwaltung kommt hierbei eine wichtige Rolle zu – nicht nur in der Umsetzung politischer Aufträge, sondern auch in qualifizierender und koordinierender Funktion. Neben verlässlichen Strukturen und Prozessen in der Planung braucht es darüber hinaus Räume für Austausch und Entwicklung. Wenn diese gut vorbereitet und zugleich ergebnisoffen gestaltet werden, kann auch eine vertrauensvolle Kultur der Zusammenarbeit entstehen.
Rostock ist eine von 8 Kommunen in unserem K360-Fellow-Programm.
Mit dem Programm unterstützen wir die Kommunen, ihre Vorhaben im Bereich der integrierten Planung und Steuerung für gelingendes Aufwachsen zielgerichtet voranzubringen und passende Antworten auf kommunale Herausforderungen in Krisenzeiten zu finden. Das Programm umfasst eine individuelle Begleitung von Kommunen, bewährte Fortbildungsangebote und interkommunale Vernetzungsformate. Regelmäßig geben wir im Magazin Einblicke in die Arbeit der Kommunen. Wenn Sie keinen Beitrag verpassen wollen, abonnieren Sie unseren Newsletter.

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